Wärmedämmung erdberührter Bauteile (Perimeterdämmung)
Laut Gebäudeenergiegesetz (BEG) und Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen beheizte Kellerräume ausreichend gedämmt werden.
Das spart nicht nur Heizkosten und bringt ein angenehmeres Wohnklima. Gerade im Keller besteht aufgrund von Kälte und Feuchtigkeit ein erhöhtes Schimmelrisiko, das mit einer Dämmung verringert werden kann.

Quelle: URSA
Die Perimeterdämmung wird von außen an den Kellerwänden und (bei Neubauten) unter der Bodenplatte angebracht. Beim Übergang zur oberirdischen Dämmung der Außenwand muss darauf geachtet werden, dass keine Wärmebrücken entstehen. Der U-Wert darf maximal 0,30 W/m²K betragen.
Als Dämmstoffe eignen sich synthetische Materialien wie Polystyrol-Hartschaumplatten (v.a. XPS) oder Schaumglas.
Durch den ständigen Kontakt mit dem Erdreich, Feuchtigkeit und Frost ergeben sich spezielle Anforderungen an einen Perimeterdämmstoff.
Eigenschaften von Perimeterdämmstoffen:
- formstabil / druckfest
- feuchtigkeitsunempfindlich
- frostsicher
- unverrottbar
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